![]() |
![]() |
![]() |
![]() |
Ausbau der Breitbandversorgung nach der Bayerischen Gigabitrichtlinie (BayGibitR)
Die Gemeinde Sulzdorf a. d. Lederhecke ist bestrebt, ideale Rahmenbedingungen für ihre Gewerbebetriebe sowie ihre Bürgerinnen und Bürger zu schaffen. Zur hierfür notwendigen Infrastruktur gehört in der heutigen Zeit natürlich auch ein leistungsfähiger Internetanschluss. Es ist deshalb geplant, den Aufbau von gigabitfähigen Breitbandnetzen mit Übertragungsraten von mindestens 1 Gbit/s symmetrisch für gewerbliche Anschlüsse und mindestens 200 Mbit/s symmetrisch für Privatanschlüsse voranzutreiben. Zur Finanzierung dieses Ausbaus sollen Fördermittel nach der Bayerischen Gigabitrichtlinie (BayGibitR) in Anspruch genommen werden.
Bei den Bemühungen zur Verbesserung der Breitbandversorgung sowie der Umsetzung des hierfür aufgelegten Förderprogramms wird die Gemeinde Sulzdorf a. d. Lederhecke durch die Corwese GmbH und den Landkreis Rhön-Grabfeld (Stabsstelle Kreisentwicklung) unterstützt.
Im Rahmen des zu durchlaufenden Förderverfahrens sind diverse Verfahrensschritte und Veröffentlichungen vorzunehmen, welche stets auf dieser Webseite dokumentiert bzw. publiziert werden.
Verfahrens- / Förderfortschritte:
4a. Auswahlverfahren - Bekanntmachung (Veröffentlichung vom 11.10.2022)
3. Markterkundung - Ergebnis (Veröffentlichung vom 11.10.2022)
2. Markterkundung - Bekanntmachung (20.10.2021)
1. Bestandsaufnahme im Gemeindegebiet (20.10.2021)
Veröffentlichung vom 23.11.2022
Auswahlverfahren - Verlängerung der Abgabefrist für die Teilnahmeanträge
Die Abgabefrist für die Teilnahmeanträge wird bis zum 04.01.2023 um 10:00 Uhr verlängert.
Alle übrigen Vorgaben aus der Bekanntmachung vom 11.10.2022 haben auch weiterhin Gültigkeit und sind entsprechend einzuhalten.
Sulzdorf a. d. Lederhecke, den 23.11.2022
Angelika Götz
1. Bürgermeisterin
Veröffentlichung vom 11.10.2022
Auswahlverfahren - Bekanntmachung
Auswahlverfahren – zweistufig – zur Bestimmung eines Netzbetreibers für den Aus- bzw. Aufbau eines ultraschnellen NGA-Netzes im Rahmen der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von gigabitfähigen Breitbandnetzen im Freistaat Bayern (Bayerische Gigabitrichtlinie - BayGibitR)
Die Gemeinde Sulzdorf a. d. Lederhecke führt zur Auswahl eines Netzbetreibers, der mit einem öffentlichen Zuschuss den Aufbau und Betrieb eines ultraschnellen NGA-Netzes realisieren kann, in sinngemäßer Anwendung der Unterschwellenvergabeverordnung (UVgO) ein offenes, transparentes und diskriminierungsfreies Auswahlverfahren gemäß Nr. 7 BayGibitR (Bayerische Gigabitrichtlinie - BayGibitR) durch.
Die Auswahl erfolgt zweistufig im Wege eines freihändigen wettbewerblichen Verfahrens mit vorgeschaltetem öffentlichem Teilnahmewettbewerb. Im Teilnahmewettbewerb wird auf einer ersten Stufe die Eignung (Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit) der Bewerber geprüft. Diejenigen Bewerber, die nach dem Ergebnis der Eignungsprüfung zur Angebotsabgabe aufgefordert werden, haben dann Gelegenheit, bis zum Ablauf der Angebotsfrist ein Angebot abzugeben. Auf Grundlage dieses Angebots hat die Gemeinde Sulzdorf a. d. Lederhecke die Möglichkeit, Verhandlungen mit den Bietern durchzuführen. Die Gemeinde Sulzdorf a. d. Lederhecke behält sich vor, den Auftrag direkt nach der Vorlage der Erstangebote zu vergeben oder gleichberechtigte Verhandlungen mit allen Bietern über die Angebote zu führen.
Den vollständigen Bekanntmachungstext und weitere Dateien bzw. Dokumente zum Auswahlverfahren finden Sie hier:
- Auswahlverfahren – zweistufig – zur Bestimmung eines Netzbetreibers für den Aus- bzw. Aufbau eines ultraschnellen NGA-Netzes im Rahmen der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von gigabitfähigen Breitbandnetzen im Freistaat Bayern (Bayerische Gigabitrichtlinie - BayGibitR)
- Vorlage für die abzugebenden Eigenerklärungen gemäß den Ziffern 5.6, 7.7 und 15 BayGibitR
- Bedingungen für die Bereitstellung und Nutzung von Geobasisdaten und Geodatendiensten der Bayerischen Vermessungsverwaltung -Nutzungsbedingungen- (PDF-Datei)
- Verpflichtungserklärung zur Verarbeitung von Geobasisdaten und Geodatendiensten als Auftragnehmer (ausfüllbare PDF-Datei)
- Adressliste zum Auswahlverfahren (Excel-Datei / geschützter Download-Link)*
- Kartendarstellung zum Erschließungsgebiet für das Auswahlverfahren
- Entwurf des Kooperationsvertrages (Wirtschaftlichkeitslückenmodell)
* Da die Adressliste mehr als 30 % aller Adressen des Gemeindegebietes der Gemeinde Sulzdorf a. d. Lederhecke beinhaltet, darf diese nach den Vorgaben der Bayerischen Vermessungsverwaltung nicht ohne Zugangsschutz veröffentlicht werden. Ein Download der Adressliste ist deshalb nur über einen passwortgeschützten Link möglich. Zur Übermittlung des Passwortes für den geschützten Download-Link sind die Nutzungsbedingungen der Bayerischen Vermessungsverwaltung durch die Unterzeichnung der verlinkten Verpflichtungserklärung anzuerkennen. Die mit dem Namen und der Adresse Ihrer Gesellschaft bzw. Organisation ergänzte und unterzeichnete Verpflichtungserklärung ist an die E-Mail-Adresse zu versenden. Das Passwort für den geschützten Download-Link wird Ihnen anschließend zeitnah per E-Mail übermittelt.
Die Teilnahmeanträge sind bis zum 30.11.2022, 10:00 Uhr bei der Kontaktstelle
Gemeinde Sulzdorf a. d. Lederhecke
℅ VGem Bad Königshofen i. Gr.
Frau Bürgermeisterin Angelika Götz
Josef-Sperl-Straße 3
97631 Bad Königshofen i. Gr.
schriftlich in einem verschlossenen Umschlag in 1-facher Fertigung einzureichen.
Sulzdorf a. d. Lederhecke, den 11.10.2022
Angelika Götz
1. Bürgermeisterin
Veröffentlichung vom 11.10.2022
Markterkundung - Ergebnis
Ergebnis des Markterkundungsverfahrens nach den Ziffern 4.3 und 4.4 der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von gigabitfähigen Breitbandnetzen im Freistaat Bayern (Bayerische Gigabitrichtlinie – BayGibitR)
Die Gemeinde Sulzdorf a. d. Lederhecke hat im Zeitraum vom 20.10.2021 bis zum 06.12.2021 ein Markterkundungsverfahren nach Nr. 4.3 und Nr. 4.4 BayGibitR durchgeführt. Das Ergebnis dieses Verfahrens können Sie dem folgenden Dokument entnehmen:
Die im Rahmen der Markterkundung eingegangenen Rückmeldungen werden bei der Fortführung des Förderverfahrens entsprechend berücksichtigt.
Sulzdorf a. d. Lederhecke, den 11.10.2022
Angelika Götz
1. Bürgermeisterin
Veröffentlichung vom 20.10.2021
Markterkundung - Bekanntmachung
Markterkundung gemäß der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von gigabitfähigen Breitbandnetzen im Freistaat Bayern
(Bayerische Gigabitrichtlinie – BayGibitR) vom 29. Januar 2020, Az. 75-O 1903-8/198
Die Gemeinde Sulzdorf a. d. Lederhecke gibt den Netzbetreibern, Infrastrukturinhabern und Investoren unter Bezugnahme auf die Veröffentlichungen unter dem Punkt "Bestandsaufnahme im Gemeindegebiet" gemäß Ziffer 4.4 der Bayerischen Gigabitrichtlinie durch diese Bekanntmachung die Gelegenheit, insbesondere zu folgenden Fragen Stellung zu nehmen (Markterkundung):
1. Ist ein eigenwirtschaftlicher Ausbau in den kommenden drei Jahren geplant und zu welchen Bandbreiten (Download, Upload als zuverlässig erreichbare Mindest-Geschwindigkeiten) wird dieser Ausbau führen?
2. Enthält die Darstellung der Ist-Versorgung Fehler?
3. Wurde Infrastruktur nach dem Stichtag 1. Juli im vorläufigen Erschließungsgebiet erstellt?
4. Sollen im Rahmen eines künftigen Auswahlverfahrens räumliche Lose gebildet werden?
Die vollständige Anfrage an die Netzbetreiber, Infrastrukturinhaber und Investoren finden Sie hier:
Die Netzbetreiber, Infrastrukturinhaber bzw. Investoren werden darum gebeten, ihre dahingehende Stellungnahme bis spätestens zum 06.12.2021 an folgende Adresse zu richten:
Gemeinde Sulzdorf a. d. Lederhecke
℅ VGem Bad Königshofen i. Gr.
Frau Bürgermeisterin Angelika Götz
Josef-Sperl-Straße 3
97631 Bad Königshofen i. Gr.
Vielen Dank für Ihre Mühe!
Sulzdorf a. d. Lederhecke, den 20.10.2021
Angelika Götz
1. Bürgermeisterin
Veröffentlichung vom 20.10.2021
Bestandsaufnahme im Gemeindegebiet
Dokumentation der aktuellen Ist-Versorgung im vorläufigen Erschließungsgebiet
Die Gemeinde Sulzdorf a. d. Lederhecke hat für das festgelegte vorläufige Erschließungsgebiet die aktuelle Ist-Versorgung ermittelt und in einer Adressliste dokumentiert. Weiterhin wurde eine Übersichtskarte mit der dokumentieren Ist-Versorgung im vorläufigen Erschließungsgebiet erstellt.
Da die Adressliste mehr als 30 % aller Adressen des Gemeindegebietes der Gemeinde Sulzdorf a. d. Lederhecke beinhaltet, darf diese nach den Vorgaben der Bayerischen Vermessungsverwaltung nicht ohne Zugangsschutz veröffentlicht werden. Ein Download der Adressliste ist deshalb nur über einen passwortgeschützten Link möglich. Zur Übermittlung des Passwortes für den geschützten Download-Link sind die Nutzungsbedingungen der Bayerischen Vermessungsverwaltung durch die Unterzeichnung der nachfolgend verlinkten Verpflichtungserklärung anzuerkennen. Die mit dem Namen und der Adresse Ihrer Gesellschaft bzw. Organisation ergänzte und unterzeichnete Verpflichtungserklärung ist an die E-Mail-Adresse zu versenden. Das Passwort für den geschützten Download-Link wird Ihnen anschließend zeitnah per E-Mail übermittelt.
Folgende Dokumente stehen zum Download bereit:
- Bedingungen für die Bereitstellung und Nutzung von Geobasisdaten und Geodatendiensten der Bayerischen Vermessungsverwaltung -Nutzungsbedingungen- (PDF-Datei)
- Verpflichtungserklärung zur Verarbeitung von Geobasisdaten und Geodatendiensten als Auftragnehmer (ausfüllbare PDF-Datei)
- Adressliste zur aktuellen Ist-Versorgung im vorläufigen Erschließungsgebiet (Excel-Datei / geschützter Download-Link)
- Kartendarstellung zur aktuellen Ist-Versorgung im vorläufigen Erschließungsgebiet (PDF-Datei)
Sulzdorf a. d. Lederhecke, den 20.10.2021
Angelika Götz
1. Bürgermeisterin