Ergänzende Hinweise zur Bedarfsabfrage:
1. Unternehmensbegriff
Der Unternehmensbegriff im Sinne der Breitbandrichtlinie wird durch § 2 Abs. 1 Satz 1 Umsatzsteuergesetz (UStG) definiert. Dementsprechend fallen auch pauschalierende Land- und Forstwirte gemäß § 24 UStG und Kleinunternehmer gemäß § 19 UStG unter den Begriff „Unternehmen“.
2. Ermittlung der tatsächlich verfügbaren Downstream- und Upstream-Geschwindigkeit
Die im Fragebogen einzutragende tatsächlich verfügbare Downstream- und Upstream-Geschwindigkeit ("gemäß Test") können Sie auf der Webseite http://www.initiative-netzqualitaet.de/zum-test/ ermitteln. Bitte beachten Sie die Hinweise zur „optimalen Testumgebung“.
3. Anschlüsse/Objekte außerhalb des festgelegten Erschließungsgebietes
Soweit sich Ihr Anschluss außerhalb des festgelegten Erschließungsgebietes befindet, ist eine Abgabe des Fragebogens nicht erforderlich.
Bitte beachten Sie, dass Gebiete, in welchen aktuell schon eine Übertragungsrate von mindestens 25 Mbit/s im Downstream und mindestens 2 Mbit/s im Upstream verfügbar ist bzw. in den kommenden 3 Jahren verfügbar sein wird, aus förderrechtlichen Gründen nicht in das Erschließungsgebiet einbezogen wurden. Auch bitten wir Sie zu bedenken, dass die hohe Übertragungsraten nicht am Rande des Erschließungsgebietes endet, sondern auch im weiteren Umgriff noch sehr hohe Bandbreiten erzielt werden können. Da alle Anschlüsse, welche sich im festgelegten Erschließungsgebiet befinden, nach dem Ausbau mit mindestens 30 Mbit/s im Downstream angebunden sein müssen, wurde das Erschließungsgebiet ggf. auch aus technischen Gründen nicht größer gefasst.
4. Weitere Hinweise
Weitere Informationen zum Förderverfahren finden Sie auf der Webseite des Bayerischen Breitbandzentrums.