Direkt-Link zum Seiteninhalt Sehhilfe wieder ausschalten
Logo
 


Ausbau der Breitbandversorgung


Die Gemeinde Sulzdorf a. d. Lederhecke ist bestrebt, ideale Rahmenbedingungen für ihre Gewerbebetriebe sowie ihre Bürgerinnen und Bürger zu schaffen. Zur hierfür notwendigen Infrastruktur gehört in der heutigen Zeit natürlich auch ein leistungsfähiger Internetanschluss. Es ist deshalb geplant, die Breitbandversorgung  in den aktuell noch unterversorgten Ortsteilen/Ortsbereichen massiv zu verbessern.

Der Freistaat Bayern begünstigt diese Bestrebungen durch ein Förderprogramm (Breitbandrichtlinie – BbR), welches das Ziel verfolgt, den sukzessiven Aufbau von hochleistungsfähigen Breitbandnetzen in Gewerbe- und Kumulationsgebieten mit Übertragungsraten von mindestens 50 Mbit/s im Downstream und mindestens 2 Mbit/s im Upstream (Netze der nächsten Generation, NGA-Netze) voranzutreiben.

Bei den Bemühungen zur Verbesserung der Breitbandversorgung sowie der Umsetzung des hierfür aufgelegten Förderprogrammes wird die Gemeinde Sulzdorf a.d. Lederhecke durch die Corwese GmbH und den Landkreis Rhön-Grabfeld (Stabsstelle Kreisentwicklung) unterstützt.

Im Rahmen des zu durchlaufenden Förderverfahrens sind diverse Verfahrensschritte und Veröffentlichungen vorzunehmen, welche stets auf dieser Webseite dokumentiert bzw. publiziert werden.

Verfahrens- / Förderfortschritte:

10. Fördersteckbrief (Veröffentlichung vom 20.02.2015)

9. Kooperationsvertrag (Veröffentlichung vom 20.02.2015)

8. Zuwendungsbescheid (Veröffentlichung vom 20.02.2015)

7. Auswahlverfahren - Ergebnis (09.10.2014)

6. Auswahlverfahren - Bekanntmachung (Veröffentlichung vom 13.06.2014)

5. Vorabregulierung - Ergebnis (Veröffentlichung vom 13.06.2014)

4. Markterkundungsverfahren - Ergebnis (Veröffentlichung vom 13.06.2014)

3. Markterkundungsverfahren (Veröffentlichung vom 17.02.2014)

2. Bedarfsermittlung – Ergebnis (Veröffentlichung vom 17.02.2014)

1. Bedarfsermittlung – Abfrage (Veröffentlichung vom 05.12.2013)

 

Fördersteckbrief

Dokumentation der Infrastruktur gemäß Ziffer 9 der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen im Freistaat Bayern (BbR)

 

Die Dokumentation der Infrastruktur gemäß Ziffer 9 der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen im Freistaat Bayern (BbR) finden Sie hier:

Fördersteckbrief der Gemeinde Sulzdorf a. d. Lederhecke

 

Sulzdorf a. d. Lederhecke, den 20.02.2015

 

Angelika Götz
1. Bürgermeisterin

 


Veröffentlichung vom 20.02.2015

 

Kooperationsvertrag

Unterzeichnung des Breitbandausbauvertrages zwischen der Gemeinde Sulzdorf a. d. Lederhecke und der Telekom Deutschland GmbH

 

Der Vertrag über die Planung, Errichtung und den Betrieb eines Hochgeschwindigkeitsnetzes für die Bereitstellung von Breitband-Internetanschlüssen zwischen der Gemeinde Sulzdorf a. d. Lederhecke und der Telekom Deutschland GmbH wurde am 27.10.2014 unterzeichnet.

 

Herr Klaus Markert (Telekom Deutschland GmbH), Frau Bürgermeisterin Angelika Götz, Herr Hans-Bernd Bader (Breitbandbeauftragter der VGem Bad Königshofen)

 

Die Bestätigung der Gemeinde Sulzdorf a. d. Lederhecke bezüglich der Vorlage des Kooperationsvertrages bei der Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen sowie die Antwort dieser Agentur finden Sie hier:

Stellungnahme der Gemeinde Sulzdorf a. d. Lederhecke bezüglich der Vorlage des Kooperationsvertrags bei der Bundesnetzagentur im Rahmen der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen im Freistaat Bayern (Breitbandrichtlinie – BbR)

 

Sulzdorf a. d. Lederhecke , den 20.02.2015

 

Angelika Götz
1. Bürgermeisterin

 


Veröffentlichung vom 20.02.2015


Zuwendungsbescheid

Eingang des Förderbescheides für den Ausbau der Breitbandversorgung

 

Der Zuwendungsbescheid der Regierung von Unterfranken für den Ausbau der Breitbandversorgung in der Gemeinde Sulzdorf a.d.L. ist Frau Bürgermeisterin Angelika Götz am 10.02.2015 zugegangen.

 

Sulzdorf a. d. Lederhecke, den 20.02.2015

 

Angelika Götz
1. Bürgermeisterin

 


Veröffentlichung vom 09.10.2014
 

Auswahlverfahren - Ergebnis

Veröffentlichung der vorgesehenen Auswahlentscheidung


Der Gemeinde Sulzdorf a. d. Lederhecke lagen innerhalb der Angebotsfrist insgesamt zwei Angebote von Netzbetreibern vor, welche im Rahmen des Teilnehmerwettbewerbes zum Vergabeverfahren zugelassen wurden.

Auf Grundlage einer gutachterlichen Bewertung hat der Gemeinderat der Gemeinde Sulzdorf a. d. Lederhecke in seiner Sitzung vom 30.09.2014 das Angebot der Telekom Deutschland GmbH ausgewählt und beabsichtigt mit dieser Gesellschaft einen Kooperationsvertrag abzuschließen.

Die von dieser Gesellschaft ermittelte Wirtschaftlichkeitslücke wurde durch das Bay. Breitbandzentrum nach Ziffer 5.6 Abs. 2 der BbR überprüft und als plausibel erachtet. Die Bundesnetzagentur hat mit Schreiben vom 07.10.2014 mitgeteilt, dass gegen den Kooperationsvertrag keine Bedenken bestehen.

Der rechtsverbindliche Zuschlag kann jedoch erst dann erteilt werden, wenn auch die Förderzusage bzw. die Zustimmung zum vorzeitigen Maßnahmenbeginn der zuständige Bezirksregierung (Regierung von Unterfranken) vorliegt.
 

Sulzdorf a. d. Lederhecke, den 09.10.2014

 

Angelika Götz
1. Bürgermeisterin

 


Veröffentlichung vom 13.06.2014


Auswahlverfahren - Bekanntmachung

Bekanntmachung der Auswahl eines Netzbetreibers für den Aus- bzw. Aufbau eines NGA-Netzes in einem von der Gemeinde Sulzdorf a. d. Lederhecke definierten Erschließungsgebiet im Rahmen der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen in Gewerbe- und Kumulationsgebieten in Bayern (BbR)

 

Die Gemeinde Sulzdorf a. d. Lederhecke führt zur Auswahl eines Netzbetreibers, der mit einem öffentlichen Zuschuss den Aufbau und Betrieb eines NGA-Netzes realisieren kann, ein offenes, transparentes und diskriminierungsfreies Auswahlverfahren aufgrund förderrechtlicher Vorgaben gemäß Nr. 4.3 der Breitbandrichtlinie (BbR - herunterladbar unter www.schnelles-internet.bayern.de) durch. Eine förmliche Ausschreibungspflicht aufgrund Vergaberechts besteht nicht, sodass auch der Rechtsweg zu den Vergabekammern nicht eröffnet ist.

Die Auswahl erfolgt zweistufig im Wege eines freihändigen Auswahlverfahrens mit vorgeschaltetem
öffentlichem Teilnahmewettbewerb. Im Teilnahmewettbewerb wird auf einer ersten Stufe die Eignung der Bewerber geprüft und anschließend bis zu drei geeignete Bewerber zur Abgabe eines Angebotes aufgefordert. Diejenigen Bewerber, die nach dem Ergebnis der Eignungsprüfung zur Angebotsabgabe aufgefordert werden, haben dann Gelegenheit, bis zum Ablauf der Angebotsfrist ein Angebot abzugeben. Auf Grundlage dieses Angebots hat die Gemeinde Sulzdorf a. d. Lederhecke die Möglichkeit, Verhandlungen mit den Bietern durchzuführen.

Den vollständigen Bekanntmachungstext finden Sie hier:

Bekanntmachung der Auswahl eines Netzbetreibers für den Aus- bzw. Aufbau eines NGA-Netzes in einem von der Gemeinde Sulzdorf a. d. Lederhecke definierten Erschließungsgebiet im Rahmen der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen in Gewerbe- und Kumulationsgebieten in Bayern (BbR)

 

Die Teilnahmeanträge sind bis zum 25.07.2014, 10:00 Uhr bei der Kontaktstelle

Gemeinde Sulzdorf a. d. Lederhecke
℅ VGem Bad Königshofen i. Gr.
Herrn Hans-Bernd Bader
Josef-Sperl-Straße 3
97631 Bad Königshofen i. Gr.

schriftlich in einem verschlossenen Umschlag in 2-facher Fertigung einzureichen.

 

Sulzdorf a. d. Lederhecke, den 13.06.2014

 

Angelika Götz
1. Bürgermeisterin

 


Veröffentlichung vom 13.06.2014


Vorabregulierung - Ergebnis

Ergebnis der Vorabregulierung und Dokumentation nach Nr. 4.1.3 BbR zu weniger
wettbewerbsverzerrenden Mitteln, ungenügenden Investitionen und hohen Marktzutrittsschranken

 

Die Gemeinde Sulzdorf a. d. Lederhecke hat die Bundesnetzagentur mit Schreiben vom 03.04.2014 dazu befragt, ob und unter welchen Bedingungen die wettbewerbsverzerrende Wirkung der Förderung mit Mitteln der Vorabregulierung reduziert werden kann.

Die dahingehende Stellungnahme der Bundesnetzagentur vom 06.05.2014 und die Dokumentation nach Nr. 4.1.3 BbR zu weniger wettbewerbsverzerrenden Mitteln, ungenügenden Investitionen und hohen Marktzutrittsschranken finden Sie hier:

Dokumentation nach Nr. 4.1.3 BbR und Stellungnahme der Bundesnetzagentur vom 06.05.2014

 

Sulzdorf a. d. Lederhecke, den 13.06.2014

 

Angelika Götz
1. Bürgermeisterin

 


Veröffentlichung vom 13.06.2014


Markterkundungsverfahren - Ergebnis

Ergebnis der Markterkundung gemäß Nr. 4.1.1 Abs. 5 der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen in Gewerbe- und Kumulationsgebieten in Bayern
(Breitbandrichtlinie – BbR) vom 22. November 2012

 

Die Gemeinde Sulzdorf a. d. Lederhecke hat im Zeitraum vom 17.02.2014 bis zum 28.03.2014 eine Markterkundung entsprechend Nr. 4.1.1 Abs. 5 BbR durchgeführt. Diese Markterkundung hat ergeben, dass kein Netzbetreiber einen eigenwirtschaftlichen Ausbau plant.

 

Das Ergebnis der Markterkundung können Sie folgendem Dokument entnehmen:

Ergebnis der Markterkundung im Rahmen der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen in Gewerbe- und Kumulationsgebieten in Bayern (BbR) vom 22.11.2012

 

Im Rahmen des Markterkundungsverfahrens hat die Gemeinde Sulzdorf a. d. Lederhecke jedoch Erkenntnisse gewonnen, welche dazu geführt haben, dass der Gemeinderat in seiner Sitzung vom 27.05.2014 eine Verkleinerung des Erschließungsgebietes beschlossen hat. Das für die folgenden Verfahrensschritte festgelegte Erschließungsgebiet finden Sie hier:

Erschließungsgebiet nach der Markterkundung


Sulzdorf a. d. Lederhecke, den 13.06.2014

 

Angelika Götz
1. Bürgermeisterin

 


Veröffentlichung vom 17.02.2014

 

Markterkundungsverfahren

Markterkundung gemäß Nr. 4.1.1 Abs. 5 der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen in Gewerbe- und Kumulationsgebieten in Bayern
(Breitbandrichtlinie – BbR) vom 22. November 2012

 

Die Gemeinde Sulzdorf a. d. Lederhecke bittet Betreiber elektronischer Kommunikationsnetze mitzuteilen,

  • ob sie sich ohne finanzielle Beteiligung Dritter in der Lage sehen, in den kommenden drei Jahren zu marktüblichen Bedingungen bedarfsgerechte Breitbanddienste im Erschließungsgebiet anzubieten bzw.
  • ob zumindest Breitbanddienste mit Übertragungsraten von mindestens 25 Mbit/s im Downstream und von mindestens 2 Mbit/s im Upstream in den kommenden drei Jahren im Erschließungsgebiet angeboten werden.

 
Die vollständige Anfrage an die Betreiber elektronischer Kommunikationsnetze finden Sie hier:

Markterkundung im Rahmen der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen in Gewerbe- und Kumulationsgebieten in Bayern (BbR)


Das festgelegte Erschließungsgebiet finden Sie hier:

Erschließungsgebiet im PDF-Dateiformat


Sofern ein Netzausbau geplant ist, wird darum gebeten, der Gemeinde Sulzdorf a. d. Lederhecke bis spätestens zum 28.03.2014 einen verbindlichen und detaillierten Projekt- und Zeitplan, der die geplanten Investitionen glaubhaft und nachvollziehbar macht, an folgende Adresse zuzusenden:

Gemeinde Sulzdorf a. d. Lederhecke
℅ VGem Bad Königshofen i. Gr.
Herrn Hans-Bernd Bader
Josef-Sperl-Straße 3
97631 Bad Königshofen i. Gr.

 

Sulzdorf an der Lederhecke, den 17.02.2014

 

Angelika Götz
1. Bürgermeisterin

 


Veröffentlichung vom 17.02.2014

 

Bedarfsermittlung – Ergebnis

Veröffentlichung des Ergebnisses der durchgeführten Bedarfsermittlung

 

Die Gemeinde Sulzdorf a. d. Lederhecke hat im Zeitraum vom 05.12.2013 bis zum 17.01.2014 eine Bedarfsermittlung im vorläufigen Erschließungsgebiet durchgeführt.

Das Ergebnis dieser Befragung können Sie folgendem Dokument entnehmen:

Ergebnis der Ist- und Bedarfsermittlung im Rahmen der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen in Gewerbe- und Kumulationsgebieten in Bayern (BbR)

 

Sulzdorf an der Lederhecke, den 17.02.2014
 

Angelika Götz
1. Bürgermeisterin

 


Veröffentlichung vom 05.12.2013

 

Bedarfsermittlung – Abfrage

Aufforderung der Unternehmen zur Meldung ihres Bedarfes
 

Im Rahmen des formellen Förderverfahrens hat der Gemeinderat in seiner Sitzung vom 04.12.2013 ein vorläufiges Erschließungsgebiet festgelegt, welches aktuell eine unzureichende Breitbandversorgung im Sinne der Breitbandrichtlinie aufweist und in dem Bedarf für den Ausbau eines NGA-Netzes bestehen könnte.

Das vorläufige Erschließungsgebiet umfasst Teilbereiche der Ortsteile

  • Sulzdorf a.d.L.,
  • Schwanhausen,
  • Serrfeld,
  • Sternberg und
  • Zimmerau.

Der konkrete Umgriff des vorläufigen Erschließungsgebietes (rot schraffierter Bereich) ist folgender Karte zu entnehmen:

Erschließungsgebiet im PDF-Dateiformat

Durch einen Klick auf die Karte bzw. den vorstehenden Link können Sie das vorläufige Erschließungsgebiet als PDF-Datei herunterladen und den grundstücksgenauen Umgriff dieses Gebietes betrachten.
 

Alle Unternehmen, die ihren Sitz im vorläufigen Erschließungsgebiet haben, sind dazu aufgefordert, ihren aktuellen bzw. zukünftigen Bedarf bis spätestens zum 17.01.2014 an die Gemeinde Sulzdorf a.d. Lederhecke zu melden. Bitte verwenden Sie hierzu folgenden Fragebogen:

 

Den ausgefüllten und unterschriebenen Fragebogen senden Sie bitte per Post an

Gemeinde Sulzdorf a. d. Lederhecke
℅ VGem Bad Königshofen i. Gr.
Herrn Hans-Bernd Bader
Josef-Sperl-Straße 3
97631 Bad Königshofen i. Gr.

oder geben diesen bei der Verwaltungsgemeinschaft Bad Königshofen i. Gr. ab. Auch eine Zusendung per Telefax an 09761/402-59 oder per E-Mail (eingescannt mit Unterschrift) an  ist möglich.

Die Angaben im Rahmen dieser Bedarfsermittlung sind für Sie freiwillig und sollen der Ermittlung von notwendigen Breitbandanschlüssen dienen. Durch das Ausfüllen dieses Fragebogens entsteht keine vertragliche Verpflichtung zur Abnahme/Buchung eines Internetanschlusses.


Soweit sich aus dieser Befragung ein entsprechender Bedarf ergibt, wird ein Ausbau angestrebt, durch welchen alle Anschlussinhaber (Unternehmer und Privathaushalte) im vorläufigen Erschließungsgebiet mit mindestens 30 Mbit/s im Downstream und 2 Mbit/s im Upstream versorgt werden. Der von Seiten der Unternehmen glaubhaft gemeldete Bedarf an einer Übertragungsrate von mindestens 50 Mbit/s im Downstream und mindestens 2 Mbit/s im Upstream wird stets befriedigt werden. Es ist möglich, dass das festgelegte Erschließungsgebiet im Verlauf des Förderverfahrens geändert wird.


Für Hilfe beim Ausfüllen des Fragebogens bzw. allgemeine Rückfragen stehen Ihnen

  • Herr Hans-Bernd Bader von der Verwaltungsgemeinschaft Bad Königshofen i. Gr., Tel. 09761/402-25,
    E-Mail:  sowie die
  • Mitarbeiter der Stabsstelle Kreisentwicklung des Landkreises Rhön-Grabfeld, Telefon:
    09771/94-304 / -306 / -307, E-Mail:

sehr gerne zur Verfügung.
 

Vielen Dank für Ihre Mithilfe.

Sulzdorf an der Lederhecke, den 05.12.2013

Angelika Götz
1. Bürgermeisterin

 

Ergänzende Hinweise zur Bedarfsabfrage

Downloads



Barrierefreiheit

Denkmalschutzliste der Gemeinde Sulzdorf a.d.L.

mehr ...


Anschrift
Sulzdorf an der Lederhecke
Josef-Sperl-Straße 3
97631 Bad Königshofen i. Gr.

Tel 09763 / 220
Fax 09763 / 1535


Verwaltungsgemeinschaft

Bad Königshofen i. Gr.

Josef-Sperl-Straße 3

97631 Bad Königshofen i. Gr.

 

Tel. 09761 / 4020

Fax. 09761 / 402 - 59

Öffnungszeiten

Montag
  08.00 - 12.30 Uhr   und 13.30 - 15.30 Uhr
Dienstag   08.00 - 12.30 Uhr   und 13.30 - 15.30 Uhr
Mittwoch   08.00 - 12.30 Uhr  
   
 
Donnerstag   08.00 - 12.30 Uhr   und 13.30 - 17.30 Uhr
Freitag   08.00 - 12.00 Uhr