Bauen & Wohnen

Bauplätze

Für nähere Informationen zu den aktuellen Bauplätzen der Gemeinde wenden Sie sich bitte an den ersten Bürgermeister oder direkt an das Bauamt der Verwaltungsgemeinschaft Bad Königshofen.

Ausbau der Breitbandversorgung nach der Bayerischen Gigabitrichtlinie (BayGibitR)

Die Gemeinde Sulzdorf a. d. Lederhecke ist bestrebt, ideale Rahmenbedingungen für ihre Gewerbebetriebe sowie ihre Bürgerinnen und Bürger zu schaffen. Zur hierfür notwendigen Infrastruktur gehört in der heutigen Zeit natürlich auch ein leistungsfähiger Internetanschluss. Es ist deshalb geplant, den Aufbau von gigabitfähigen Breitbandnetzen mit Übertragungsraten von mindestens 1 Gbit/s symmetrisch für gewerbliche Anschlüsse und mindestens 200 Mbit/s symmetrisch für Privatanschlüsse voranzutreiben. Zur Finanzierung dieses Ausbaus sollen Fördermittel nach der Bayerischen Gigabitrichtlinie (BayGibitR) in Anspruch genommen werden.

Bei den Bemühungen zur Verbesserung der Breitbandversorgung sowie der Umsetzung des hierfür aufgelegten Förderprogramms wird die Gemeinde Sulzdorf a. d. Lederhecke durch die Corwese GmbH und den Landkreis Rhön-Grabfeld (Stabsstelle Kreisentwicklung) unterstützt.

Im Rahmen des zu durchlaufenden Förderverfahrens sind diverse Verfahrensschritte und Veröffentlichungen vorzunehmen, welche stets auf dieser Webseite dokumentiert bzw. publiziert werden.

 

Fördersteckbrief

Dokumentation der Infrastruktur gemäß Ziffer 13.2 der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von gigabitfähigen Breitbandnetzen im Freistaat Bayern (Bayerische Gigabitrichtlinie – BayGibitR)

Die Dokumentation der Infrastruktur gemäß Ziffer 13.2 der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von gigabitfähigen Breitbandnetzen im Freistaat Bayern (Bayerische Gigabitrichtlinie – BayGibitR) finden Sie hier:
 

Fördersteckbrief der Gemeinde Sulzdorf a. d. Lederhecke

 

Sulzdorf a. d. Lederhecke, den 11.10.2023

Angelika Götz
1. Bürgermeisterin

 

Kooperationsvertrag

Unterzeichnung des Breitbandausbauvertrages zwischen der Gemeinde Sulzdorf a. d. Lederhecke und der GlasfaserPlus GmbH

Der Vertrag über die Planung, Ausführung und den Betrieb eines gigabitfähigen Breitbandnetzes zwischen der Gemeinde Sulzdorf a. d. Lederhecke und der GlasfaserPlus GmbH wurde am 05.09.2023 unterzeichnet.

Eine Kopie des unterzeichneten Kooperationsvertrages wurde am 11.10.2023 an die Bundesnetzagentur übermittelt. Die dahingehende Erklärung der Gemeinde Sulzdorf a. d. Lederhecke finden Sie hier:

Erklärung der Gemeinde Sulzdorf a. d. Lederhecke zur Übermittlung des Kooperationsvertrags (Wirtschaftlichkeitslücke) an die Bundesnetzagentur

 

Sulzdorf a. d. Lederhecke, den 11.10.2023

Angelika Götz
1. Bürgermeisterin

 

Zuwendungsbescheid

Eingang des Förderbescheides nach der Bayerischen Gigabitrichtlinie

Der Zuwendungsbescheid der Regierung von Unterfranken für den Ausbau der Breitbandversorgung nach der Bayerischen Gigabitrichtlinie ist am 18.07.2023 bei der Gemeinde Sulzdorf a. d. Lederhecke eingegangen.

 

Sulzdorf a. d. Lederhecke, den 18.07.2023

Angelika Götz
1. Bürgermeisterin

 

Auswahlverfahren - Ergebnis

Veröffentlichung der vorgesehenen Auswahlentscheidung

Auf Grundlage einer gutachterlichen Bewertung hat der Gemeinderat der Gemeinde Sulzdorf a. d. Lederhecke in seiner Sitzung vom 13.06.2023 das Angebot der GlasfaserPlus GmbH ausgewählt und entschieden, dass diese Ausbaumaßnahme durchgeführt wird.

Die Gemeinde Sulzdorf a. d. Lederhecke beabsichtigt deshalb, mit der GlasfaserPlus GmbH einen Vertrag über die Planung, Ausführung und den Betrieb eines gigabitfähigen Breitbandnetzes zu schließen. Der rechtsverbindliche Zuschlag kann jedoch erst dann erteilt werden, wenn auch die Förderzusage bzw. die Zustimmung zum vorzeitigen Maßnahmenbeginn der zuständigen Bezirksregierung (Regierung von Unterfranken) vorliegt.

Die Bekanntmachung zur vorgesehenen Auswahlentscheidung finden Sie hier:

Bekanntmachung der Gemeinde Sulzdorf a. d. Lederhecke bezüglich der vorgesehenen Auswahlentscheidung im Rahmen der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von gigabitfähigen Breitbandnetzen im Freistaat Bayern (Bayerische Gigabitrichtlinie – BayGibitR)

 

Sulzdorf a. d. Lederhecke, den 22.06.2023

Angelika Götz
1. Bürgermeisterin

 

Auswahlverfahren - Verlängerung der Abgabefrist für die Teilnahmeanträge

Die Abgabefrist für die Teilnahmeanträge wird bis zum 04.01.2023 um 10:00 Uhr verlängert.

Alle übrigen Vorgaben aus der Bekanntmachung vom 11.10.2022 haben auch weiterhin Gültigkeit und sind entsprechend einzuhalten.

 

Sulzdorf a. d. Lederhecke, den 23.11.2022

Angelika Götz
1. Bürgermeisterin

 

Auswahlverfahren - Bekanntmachung

Auswahlverfahren – zweistufig – zur Bestimmung eines Netzbetreibers für den Aus- bzw. Aufbau eines ultraschnellen NGA-Netzes im Rahmen der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von gigabitfähigen Breitbandnetzen im Freistaat Bayern (Bayerische Gigabitrichtlinie - BayGibitR)

Die Gemeinde Sulzdorf a. d. Lederhecke führt zur Auswahl eines Netzbetreibers, der mit einem öffentlichen Zuschuss den Aufbau und Betrieb eines ultraschnellen NGA-Netzes realisieren kann, in sinngemäßer Anwendung der Unterschwellenvergabeverordnung (UVgO) ein offenes, transparentes und diskriminierungsfreies Auswahlverfahren gemäß Nr. 7 BayGibitR (Bayerische Gigabitrichtlinie - BayGibitR) durch.

Die Auswahl erfolgt zweistufig im Wege eines freihändigen wettbewerblichen Verfahrens mit vorgeschaltetem öffentlichem Teilnahmewettbewerb. Im Teilnahmewettbewerb wird auf einer ersten Stufe die Eignung (Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit) der Bewerber geprüft. Diejenigen Bewerber, die nach dem Ergebnis der Eignungsprüfung zur Angebotsabgabe aufgefordert werden, haben dann Gelegenheit, bis zum Ablauf der Angebotsfrist ein Angebot abzugeben. Auf Grundlage dieses Angebots hat die Gemeinde Sulzdorf a. d. Lederhecke die Möglichkeit, Verhandlungen mit den Bietern durchzuführen. Die Gemeinde Sulzdorf a. d. Lederhecke behält sich vor, den Auftrag direkt nach der Vorlage der Erstangebote zu vergeben oder gleichberechtigte Verhandlungen mit allen Bietern über die Angebote zu führen.

Den vollständigen Bekanntmachungstext und weitere Dateien bzw. Dokumente zum Auswahlverfahren finden Sie hier:

 

* Da die Adressliste mehr als 30 % aller Adressen des Gemeindegebietes der Gemeinde Sulzdorf a. d. Lederhecke beinhaltet, darf diese nach den Vorgaben der Bayerischen Vermessungsverwaltung nicht ohne Zugangsschutz veröffentlicht werden. Ein Download der Adressliste ist deshalb nur über einen passwortgeschützten Link möglich. Zur Übermittlung des Passwortes für den geschützten Download-Link sind die Nutzungsbedingungen der Bayerischen Vermessungsverwaltung durch die Unterzeichnung der verlinkten Verpflichtungserklärung anzuerkennen. Die mit dem Namen und der Adresse Ihrer Gesellschaft bzw. Organisation ergänzte und unterzeichnete Verpflichtungserklärung ist an die E-Mail-Adresse  zu versenden. Das Passwort für den geschützten Download-Link wird Ihnen anschließend zeitnah per E-Mail übermittelt.

Die Teilnahmeanträge sind bis zum 30.11.2022, 10:00 Uhr bei der Kontaktstelle

Gemeinde Sulzdorf a. d. Lederhecke
℅ VGem Bad Königshofen i. Gr.
Frau Bürgermeisterin Angelika Götz

Josef-Sperl-Straße 3
97631 Bad Königshofen i. Gr.


schriftlich in einem verschlossenen Umschlag in 1-facher Fertigung einzureichen.

 

Sulzdorf a. d. Lederhecke, den 11.10.2022

Angelika Götz
1. Bürgermeisterin

 

Markterkundung - Ergebnis

Ergebnis des Markterkundungsverfahrens nach den Ziffern 4.3 und 4.4 der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von gigabitfähigen Breitbandnetzen im Freistaat Bayern (Bayerische Gigabitrichtlinie – BayGibitR)

Die Gemeinde Sulzdorf a. d. Lederhecke hat im Zeitraum vom 20.10.2021 bis zum 06.12.2021 ein Markterkundungsverfahren nach Nr. 4.3 und Nr. 4.4 BayGibitR durchgeführt. Das Ergebnis dieses Verfahrens können Sie dem folgenden Dokument entnehmen:

Ergebnis des Markterkundungsverfahrens der Gemeinde Sulzdorf a. d. Lederhecke im Rahmen der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von gigabitfähigen Breitbandnetzen im Freistaat Bayern (Bayerische Gigabitrichtlinie – BayGibitR)

Ausbau der Breitbandversorgung - Verfahren 2

Die Gemeinde Sulzdorf a. d. Lederhecke ist bestrebt, ideale Rahmenbedingungen für ihre Gewerbebetriebe sowie ihre Bürgerinnen und Bürger zu schaffen. Zur hierfür notwendigen Infrastruktur gehört in der heutigen Zeit natürlich auch ein leistungsfähiger Internetanschluss. Es ist deshalb geplant, die Breitbandversorgung in den aktuell noch unterversorgten Ortsbereichen nochmals signifikant aufzuwerten.

Der Freistaat Bayern begünstigt diese Bestrebungen durch ein Förderprogramm (Breitbandrichtlinie – BbR), welches das Ziel verfolgt, den sukzessiven Aufbau von hochleistungsfähigen Breitbandnetzen (Netze der nächsten Generation, NGA-Netze) mit Übertragungsraten von mindestens 50 Mbit/s im Download und hohen Upload-Bandbreiten voranzutreiben.

Bei den Bemühungen zur Verbesserung der Breitbandversorgung sowie der Umsetzung des hierfür aufgelegten Förderprogrammes wird die Gemeinde Sulzdorf a. d. Lederhecke durch die Corwese GmbH und den Landkreis Rhön-Grabfeld (Stabsstelle Kreisentwicklung) unterstützt.

Im Rahmen des zu durchlaufenden Förderverfahrens sind diverse Verfahrensschritte und Veröffentlichungen vorzunehmen, welche stets auf dieser Webseite dokumentiert bzw. publiziert werden.

 

Fördersteckbrief

Dokumentation der Infrastruktur gemäß Ziffer 9 der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen im Freistaat Bayern (BbR)

Die Dokumentation der Infrastruktur gemäß Ziffer 9 der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen im Freistaat Bayern (BbR) finden Sie hier:

Fördersteckbrief der Gemeinde Sulzdorf a. d. Lederhecke

 

Sulzdorf a. d. Lederhecke, den 13.04.2017

Angelika Götz
1. Bürgermeisterin

 

Kooperationsvertrag

Unterzeichnung des Breitbandausbauvertrages zwischen der Gemeinde Sulzdorf a. d. Lederhecke und der Telekom Deutschland GmbH

Der Vertrag über die Planung, Errichtung und den Betrieb eines Hochgeschwindigkeitsnetzes für die Bereitstellung von Breitband-Internetanschlüssen zwischen der Gemeinde Sulzdorf a. d. Lederhecke und der Telekom Deutschland GmbH wurde am 04.04.2017 unterzeichnet.

Von einer Vorlage des Breitbandausbauvertrages bei der Bundesnetzagentur konnte abgesehen werden, da die §§ 6, 7, 12 und 19 Abs. 2 unverändert aus dem mit der Bundesnetzagentur abgestimmten Vertragsmuster übernommen wurden. Die dahingehende Stellungnahme der Gemeinde Sulzdorf a. d. Lederhecke finden Sie hier:

Stellungnahme der Gemeinde Sulzdorf a. d. Lederhecke zum Abschluss des Kooperationsvertrages

 

Sulzdorf a. d. Lederhecke, den 13.04.2017

Angelika Götz
1. Bürgermeisterin

 

Zuwendungsbescheid

Eingang des Förderbescheides für den Ausbau der Breitbandversorgung

Der Förderbescheid für den Ausbau der Breitbandversorgung wurde am 10.03.2017 durch Herrn Finanzminister Dr. Markus Söder und Herrn Staatssekretär Albert Füracker an Frau Bürgermeisterin Angelika Götz überreicht.

 

Sulzdorf a. d. Lederhecke, den 23.03.2017

Angelika Götz
1. Bürgermeisterin

 

Auswahlverfahren - Ergebnis

Veröffentlichung der vorgesehenen Auswahlentscheidung

Die Gemeinde Sulzdorf a. d. Lederhecke hat innerhalb der Angebotsfrist lediglich ein Angebot von einem Netzbetreiber erhalten, welcher im Rahmen des Teilnehmerwettbewerbes zum Vergabeverfahren zugelassen wurde.

Auf Grundlage einer gutachterlichen Bewertung hat der Gemeinderat der Gemeinde Sulzdorf a. d. Lederhecke in seiner Sitzung vom 31.01.2017 das Angebot der Telekom Deutschland GmbH ausgewählt und entschieden, dass diese Ausbaumaßnahme durchgeführt wird. Die Gemeinde Sulzdorf a. d. Lederhecke beabsichtigt deshalb, mit der Telekom Deutschland GmbH einen Vertrag über die Planung, Ausführung und den Betrieb der Ausbaumaßnahme im Rahmen der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen im Freistaat Bayern (BbR) zu schließen.

Die von der Telekom Deutschland GmbH ermittelte Wirtschaftlichkeitslücke wurde durch das Bay. Breitbandzentrum nach Ziffer 5.6 Abs. 2 der BbR überprüft und als plausibel erachtet. Von einer Vorlage des Breitbandausbauvertrages bei der Bundesnetzagentur kann abgesehen werden, da die §§ 6, 7, 12 und 19 Abs. 2 unverändert aus dem mit der Bundesnetzagentur abgestimmten Vertragsmuster übernommen wurden.

Der rechtsverbindliche Zuschlag kann jedoch erst dann erteilt werden, wenn auch die Förderzusage bzw. die Zustimmung zum vorzeitigen Maßnahmenbeginn der zuständige Bezirksregierung (Regierung von Unterfranken) vorliegt.

Die Bekanntmachung zur vorgesehenen Auswahlentscheidung finden Sie hier:

Bekanntmachung der Gemeinde Sulzdorf a. d. Lederhecke bezüglich der vorgesehenen Auswahlentscheidung im Rahmen der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen im Freistaat Bayern (Breitbandrichtlinie – BbR)

 

Sulzdorf a. d. Lederhecke, den 06.02.2017

Angelika Götz
1. Bürgermeisterin

 

Auswahlverfahren - Bekanntmachung

Auswahlverfahren – zweistufig – zur Bestimmung eines Netzbetreibers für den Aus- bzw. Aufbau eines NGA-Netzes im Rahmen der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen im Freistaat Bayern (Breitbandrichtlinie - BbR)

Die Gemeinde Sulzdorf a. d. Lederhecke führt zur Auswahl eines Netzbetreibers, der mit einem öffentlichen Zuschuss den Aufbau und Betrieb eines NGA-Netzes realisieren kann, ein offenes, transparentes und diskriminierungsfreies Auswahlverfahren aufgrund förderrechtlicher Vorgaben gemäß Nr. 5 der Breitbandrichtlinie -BbR- (herunterladbar unter www.schnelles-internet.bayern.de) durch. Eine förmliche Ausschreibungspflicht aufgrund Vergaberechts besteht nicht, sodass auch der Rechtsweg zu den Vergabekammern nicht eröffnet ist.

Die Auswahl erfolgt zweistufig im Wege eines freihändigen Auswahlverfahrens mit vorgeschaltetem öffentlichem Teilnahmewettbewerb. Im Teilnahmewettbewerb wird auf einer ersten Stufe die Eignung der Bewerber geprüft und anschließend bis zu drei geeignete Bewerber zur Abgabe eines Angebotes aufgefordert. Diejenigen Bewerber, die nach dem Ergebnis der Eignungsprüfung zur Angebotsabgabe aufgefordert werden, haben dann Gelegenheit, bis zum Ablauf der Angebotsfrist ein Angebot abzugeben. Auf Grundlage dieses Angebots hat die Gemeinde Sulzdorf a. d. Lederhecke die Möglichkeit, Verhandlungen mit den Bietern durchzuführen.

Den vollständigen Bekanntmachungstext finden Sie hier:

Auswahlverfahren – zweistufig – zur Bestimmung eines Netzbetreibers für den Aus- bzw. Aufbau eines NGA-Netzes im Rahmen der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen im Freistaat Bayern (Breitbandrichtlinie - BbR)

Die Teilnahmeanträge sind bis zum 09.09.2016, 10:00 Uhr bei der Kontaktstelle

Gemeinde Sulzdorf a. d. Lederhecke
℅ VGem Bad Königshofen i. Gr.
Herrn Hans-Bernd Bader
Josef-Sperl-Straße 3
97631 Bad Königshofen i. Gr.


schriftlich in einem verschlossenen Umschlag in 2-facher Fertigung einzureichen.

 

Sulzdorf a. d. Lederhecke, den 01.08.2016

Angelika Götz
1. Bürgermeisterin

 

Markterkundungsverfahren - Ergebnis

Ergebnis des Markterkundungsverfahrens nach Nr. 4.3 ff. der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen im Freistaat Bayern (Breitbandrichtlinie – BbR) vom 10. Juli 2014

Die Gemeinde Sulzdorf a. d. Lederhecke hat im Zeitraum vom 22.06.2016 bis zum 28.07.2016 ein Markterkundungsverfahren nach Nr. 4.3 ff. BbR durchgeführt. Das Ergebnis dieses Verfahrens können Sie folgendem Dokument entnehmen:

Ergebnis des Markterkundungsverfahrens der Gemeinde Sulzdorf a. d. Lederhecke im Rahmen der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen im Freistaat Bayern (BbR)

Die Gemeinde Sulzdorf a. d. Lederhecke setzt das Verfahren mit folgendem (geänderten) Erschließungsgebiet fort:

Erschließungsgebiet nach der Markterkundung
 

Sulzdorf a. d. Lederhecke, den 01.08.2016

Angelika Götz
1. Bürgermeisterin

 

Markterkundung - Bekanntmachung

Markterkundung gemäß Nr. 4.3 ff. der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen im Freistaat Bayern (Breitbandrichtlinie – BbR) vom 10. Juli 2014, Az.:75-O 1903-001-24929/14 

Bevor Fördermittel eingesetzt werden können, hat die Gemeinde Sulzdorf a. d. Lederhecke gemäß Nr. 4.3 ff. BbR die Netzbetreiber, Infrastrukturinhaber bzw. Investoren um Stellungnahme zu folgenden Punkten bitten:

1. Zu eigenwirtschaftlichen Ausbauplänen,

2. zur dokumentierten Ist-Versorgung und

3. zu aktuellen Infrastrukturen, die noch nicht im Infrastrukturatlas der BNetzA eingestellt sind.
 

Die vollständige Anfrage an die Netzbetreiber, Infrastrukturinhaber und Investoren finden Sie hier:

Markterkundungsverfahren im Rahmen der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen im Freistaat Bayern (BbR)

Die Netzbetreiber, Infrastrukturinhaber bzw. Investoren werden darum gebeten, ihre dahingehende Stellungnahme bis spätestens zum 28.07.2016  an folgende Adresse zu richten:

Gemeinde Sulzdorf a. d. Lederhecke
℅ VGem Bad Königshofen i. Gr.
Herrn Hans-Bernd Bader
Josef-Sperl-Straße 3
97631 Bad Königshofen i. Gr.


Vielen Dank für Ihre Mühe!
 

Sulzdorf a. d. Lederhecke, den 22.06.2016

Angelika Götz
1. Bürgermeisterin

 

Ergebnis der Bestandsaufnahme

Darstellung der Ist-Versorgung in den auszubauenden Ortsbereichen

Die Gemeinde Sulzdorf a. d. Lederhecke hat ein vorläufiges Erschließungsgebiet für den Ausbau der aktuell noch unterversorgten Ortsbereiche festgelegt. Das festgelegte Gebiet ist zusammen mit der aktuellen Ist-Versorgung dieser Ortsbereiche in einer Karte dargestellt.

 

Sulzdorf a. d. Lederhecke, den 22.06.2016

Angelika Götz
1. Bürgermeisterin

Ausbau der Breitbandversorgung - Verfahren 1

Die Gemeinde Sulzdorf a. d. Lederhecke ist bestrebt, ideale Rahmenbedingungen für ihre Gewerbebetriebe sowie ihre Bürgerinnen und Bürger zu schaffen. Zur hierfür notwendigen Infrastruktur gehört in der heutigen Zeit natürlich auch ein leistungsfähiger Internetanschluss. Es ist deshalb geplant, die Breitbandversorgung  in den aktuell noch unterversorgten Ortsteilen/Ortsbereichen massiv zu verbessern.

Der Freistaat Bayern begünstigt diese Bestrebungen durch ein Förderprogramm (Breitbandrichtlinie – BbR), welches das Ziel verfolgt, den sukzessiven Aufbau von hochleistungsfähigen Breitbandnetzen in Gewerbe- und Kumulationsgebieten mit Übertragungsraten von mindestens 50 Mbit/s im Downstream und mindestens 2 Mbit/s im Upstream (Netze der nächsten Generation, NGA-Netze) voranzutreiben.

Bei den Bemühungen zur Verbesserung der Breitbandversorgung sowie der Umsetzung des hierfür aufgelegten Förderprogrammes wird die Gemeinde Sulzdorf a.d. Lederhecke durch die Corwese GmbH und den Landkreis Rhön-Grabfeld (Stabsstelle Kreisentwicklung) unterstützt.

Im Rahmen des zu durchlaufenden Förderverfahrens sind diverse Verfahrensschritte und Veröffentlichungen vorzunehmen, welche stets auf dieser Webseite dokumentiert bzw. publiziert werden.

 

Fördersteckbrief

Dokumentation der Infrastruktur gemäß Ziffer 9 der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen im Freistaat Bayern (BbR)

Die Dokumentation der Infrastruktur gemäß Ziffer 9 der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen im Freistaat Bayern (BbR) finden Sie hier:

Fördersteckbrief der Gemeinde Sulzdorf a. d. Lederhecke


Sulzdorf a. d. Lederhecke, den 20.02.2015

Angelika Götz
1. Bürgermeisterin

 

Kooperationsvertrag

Unterzeichnung des Breitbandausbauvertrages zwischen der Gemeinde Sulzdorf a. d. Lederhecke und der Telekom Deutschland GmbH

Der Vertrag über die Planung, Errichtung und den Betrieb eines Hochgeschwindigkeitsnetzes für die Bereitstellung von Breitband-Internetanschlüssen zwischen der Gemeinde Sulzdorf a. d. Lederhecke und der Telekom Deutschland GmbH wurde am 27.10.2014 unterzeichnet.

Die Bestätigung der Gemeinde Sulzdorf a. d. Lederhecke bezüglich der Vorlage des Kooperationsvertrages bei der Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen sowie die Antwort dieser Agentur finden Sie hier:

Stellungnahme der Gemeinde Sulzdorf a. d. Lederhecke bezüglich der Vorlage des Kooperationsvertrags bei der Bundesnetzagentur im Rahmen der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen im Freistaat Bayern (Breitbandrichtlinie – BbR)

 

Sulzdorf a. d. Lederhecke , den 20.02.2015

Angelika Götz
1. Bürgermeisterin

 

Zuwendungsbescheid

Eingang des Förderbescheides für den Ausbau der Breitbandversorgung

Der Zuwendungsbescheid der Regierung von Unterfranken für den Ausbau der Breitbandversorgung in der Gemeinde Sulzdorf a.d.L. ist Frau Bürgermeisterin Angelika Götz am 10.02.2015 zugegangen.

 

Sulzdorf a. d. Lederhecke, den 20.02.2015

Angelika Götz
1. Bürgermeisterin

 

Auswahlverfahren - Ergebnis

Veröffentlichung der vorgesehenen Auswahlentscheidung

Der Gemeinde Sulzdorf a. d. Lederhecke lagen innerhalb der Angebotsfrist insgesamt zwei Angebote von Netzbetreibern vor, welche im Rahmen des Teilnehmerwettbewerbes zum Vergabeverfahren zugelassen wurden.

Auf Grundlage einer gutachterlichen Bewertung hat der Gemeinderat der Gemeinde Sulzdorf a. d. Lederhecke in seiner Sitzung vom 30.09.2014 das Angebot der Telekom Deutschland GmbH ausgewählt und beabsichtigt mit dieser Gesellschaft einen Kooperationsvertrag abzuschließen.

Die von dieser Gesellschaft ermittelte Wirtschaftlichkeitslücke wurde durch das Bay. Breitbandzentrum nach Ziffer 5.6 Abs. 2 der BbR überprüft und als plausibel erachtet. Die Bundesnetzagentur hat mit Schreiben vom 07.10.2014 mitgeteilt, dass gegen den Kooperationsvertrag keine Bedenken bestehen.

Der rechtsverbindliche Zuschlag kann jedoch erst dann erteilt werden, wenn auch die Förderzusage bzw. die Zustimmung zum vorzeitigen Maßnahmenbeginn der zuständige Bezirksregierung (Regierung von Unterfranken) vorliegt.
 

Sulzdorf a. d. Lederhecke, den 09.10.2014

Angelika Götz
1. Bürgermeisterin

 

Auswahlverfahren - Bekanntmachung

Bekanntmachung der Auswahl eines Netzbetreibers für den Aus- bzw. Aufbau eines NGA-Netzes in einem von der Gemeinde Sulzdorf a. d. Lederhecke definierten Erschließungsgebiet im Rahmen der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen in Gewerbe- und Kumulationsgebieten in Bayern (BbR)

Die Gemeinde Sulzdorf a. d. Lederhecke führt zur Auswahl eines Netzbetreibers, der mit einem öffentlichen Zuschuss den Aufbau und Betrieb eines NGA-Netzes realisieren kann, ein offenes, transparentes und diskriminierungsfreies Auswahlverfahren aufgrund förderrechtlicher Vorgaben gemäß Nr. 4.3 der Breitbandrichtlinie (BbR - herunterladbar unter www.schnelles-internet.bayern.de) durch. Eine förmliche Ausschreibungspflicht aufgrund Vergaberechts besteht nicht, sodass auch der Rechtsweg zu den Vergabekammern nicht eröffnet ist.

Die Auswahl erfolgt zweistufig im Wege eines freihändigen Auswahlverfahrens mit vorgeschaltetem
öffentlichem Teilnahmewettbewerb. Im Teilnahmewettbewerb wird auf einer ersten Stufe die Eignung der Bewerber geprüft und anschließend bis zu drei geeignete Bewerber zur Abgabe eines Angebotes aufgefordert. Diejenigen Bewerber, die nach dem Ergebnis der Eignungsprüfung zur Angebotsabgabe aufgefordert werden, haben dann Gelegenheit, bis zum Ablauf der Angebotsfrist ein Angebot abzugeben. Auf Grundlage dieses Angebots hat die Gemeinde Sulzdorf a. d. Lederhecke die Möglichkeit, Verhandlungen mit den Bietern durchzuführen.

Den vollständigen Bekanntmachungstext finden Sie hier:

Bekanntmachung der Auswahl eines Netzbetreibers für den Aus- bzw. Aufbau eines NGA-Netzes in einem von der Gemeinde Sulzdorf a. d. Lederhecke definierten Erschließungsgebiet im Rahmen der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen in Gewerbe- und Kumulationsgebieten in Bayern (BbR)

Die Teilnahmeanträge sind bis zum 25.07.2014, 10:00 Uhr bei der Kontaktstelle

Gemeinde Sulzdorf a. d. Lederhecke
℅ VGem Bad Königshofen i. Gr.
Herrn Hans-Bernd Bader
Josef-Sperl-Straße 3
97631 Bad Königshofen i. Gr.

schriftlich in einem verschlossenen Umschlag in 2-facher Fertigung einzureichen.

 

Sulzdorf a. d. Lederhecke, den 13.06.2014

Angelika Götz
1. Bürgermeisterin

 

Vorabregulierung - Ergebnis

Ergebnis der Vorabregulierung und Dokumentation nach Nr. 4.1.3 BbR zu weniger
wettbewerbsverzerrenden Mitteln, ungenügenden Investitionen und hohen Marktzutrittsschranken

Die Gemeinde Sulzdorf a. d. Lederhecke hat die Bundesnetzagentur mit Schreiben vom 03.04.2014 dazu befragt, ob und unter welchen Bedingungen die wettbewerbsverzerrende Wirkung der Förderung mit Mitteln der Vorabregulierung reduziert werden kann.

Die dahingehende Stellungnahme der Bundesnetzagentur vom 06.05.2014 und die Dokumentation nach Nr. 4.1.3 BbR zu weniger wettbewerbsverzerrenden Mitteln, ungenügenden Investitionen und hohen Marktzutrittsschranken finden Sie hier:

Dokumentation nach Nr. 4.1.3 BbR und Stellungnahme der Bundesnetzagentur vom 06.05.2014

 

Sulzdorf a. d. Lederhecke, den 13.06.2014

Angelika Götz
1. Bürgermeisterin

 

Markterkundungsverfahren - Ergebnis

Ergebnis der Markterkundung gemäß Nr. 4.1.1 Abs. 5 der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen in Gewerbe- und Kumulationsgebieten in Bayern
(Breitbandrichtlinie – BbR) vom 22. November 2012

Die Gemeinde Sulzdorf a. d. Lederhecke hat im Zeitraum vom 17.02.2014 bis zum 28.03.2014 eine Markterkundung entsprechend Nr. 4.1.1 Abs. 5 BbR durchgeführt. Diese Markterkundung hat ergeben, dass kein Netzbetreiber einen eigenwirtschaftlichen Ausbau plant.

Das Ergebnis der Markterkundung können Sie folgendem Dokument entnehmen:

Ergebnis der Markterkundung im Rahmen der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen in Gewerbe- und Kumulationsgebieten in Bayern (BbR) vom 22.11.2012

Im Rahmen des Markterkundungsverfahrens hat die Gemeinde Sulzdorf a. d. Lederhecke jedoch Erkenntnisse gewonnen, welche dazu geführt haben, dass der Gemeinderat in seiner Sitzung vom 27.05.2014 eine Verkleinerung des Erschließungsgebietes beschlossen hat. Das für die folgenden Verfahrensschritte festgelegte Erschließungsgebiet finden Sie hier:

Erschließungsgebiet nach der Markterkundung


Sulzdorf a. d. Lederhecke, den 13.06.2014

Angelika Götz
1. Bürgermeisterin

 

Markterkundungsverfahren

Markterkundung gemäß Nr. 4.1.1 Abs. 5 der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen in Gewerbe- und Kumulationsgebieten in Bayern
(Breitbandrichtlinie – BbR) vom 22. November 2012

Die Gemeinde Sulzdorf a. d. Lederhecke bittet Betreiber elektronischer Kommunikationsnetze mitzuteilen,

 
Die vollständige Anfrage an die Betreiber elektronischer Kommunikationsnetze finden Sie hier:

Markterkundung im Rahmen der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen in Gewerbe- und Kumulationsgebieten in Bayern (BbR)

Das festgelegte Erschließungsgebiet finden Sie hier:

Erschließungsgebiet im PDF-Dateiformat


Sofern ein Netzausbau geplant ist, wird darum gebeten, der Gemeinde Sulzdorf a. d. Lederhecke bis spätestens zum 28.03.2014 einen verbindlichen und detaillierten Projekt- und Zeitplan, der die geplanten Investitionen glaubhaft und nachvollziehbar macht, an folgende Adresse zuzusenden:

Gemeinde Sulzdorf a. d. Lederhecke
℅ VGem Bad Königshofen i. Gr.
Herrn Hans-Bernd Bader
Josef-Sperl-Straße 3
97631 Bad Königshofen i. Gr.

 

Sulzdorf an der Lederhecke, den 17.02.2014

Angelika Götz
1. Bürgermeisterin

 

Bedarfsermittlung – Ergebnis

Veröffentlichung des Ergebnisses der durchgeführten Bedarfsermittlung

Die Gemeinde Sulzdorf a. d. Lederhecke hat im Zeitraum vom 05.12.2013 bis zum 17.01.2014 eine Bedarfsermittlung im vorläufigen Erschließungsgebiet durchgeführt.

Das Ergebnis dieser Befragung können Sie folgendem Dokument entnehmen:

Ergebnis der Ist- und Bedarfsermittlung im Rahmen der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen in Gewerbe- und Kumulationsgebieten in Bayern (BbR)

 

Sulzdorf an der Lederhecke, den 17.02.2014
Angelika Götz
1. Bürgermeisterin

 

Bedarfsermittlung – Abfrage

Aufforderung der Unternehmen zur Meldung ihres Bedarfes
 

Im Rahmen des formellen Förderverfahrens hat der Gemeinderat in seiner Sitzung vom 04.12.2013 ein vorläufiges Erschließungsgebiet festgelegt, welches aktuell eine unzureichende Breitbandversorgung im Sinne der Breitbandrichtlinie aufweist und in dem Bedarf für den Ausbau eines NGA-Netzes bestehen könnte.

Das vorläufige Erschließungsgebiet umfasst Teilbereiche der Ortsteile

Alle Unternehmen, die ihren Sitz im vorläufigen Erschließungsgebiet haben, sind dazu aufgefordert, ihren aktuellen bzw. zukünftigen Bedarf bis spätestens zum 17.01.2014 an die Gemeinde Sulzdorf a.d. Lederhecke zu melden. Bitte verwenden Sie hierzu folgenden Fragebogen:

Den ausgefüllten und unterschriebenen Fragebogen senden Sie bitte per Post an

Gemeinde Sulzdorf a. d. Lederhecke
℅ VGem Bad Königshofen i. Gr.
Herrn Hans-Bernd Bader
Josef-Sperl-Straße 3
97631 Bad Königshofen i. Gr.

oder geben diesen bei der Verwaltungsgemeinschaft Bad Königshofen i. Gr. ab. Auch eine Zusendung per Telefax an 09761/402-59 oder per E-Mail (eingescannt mit Unterschrift) ist möglich.

Die Angaben im Rahmen dieser Bedarfsermittlung sind für Sie freiwillig und sollen der Ermittlung von notwendigen Breitbandanschlüssen dienen. Durch das Ausfüllen dieses Fragebogens entsteht keine vertragliche Verpflichtung zur Abnahme/Buchung eines Internetanschlusses.


Soweit sich aus dieser Befragung ein entsprechender Bedarf ergibt, wird ein Ausbau angestrebt, durch welchen alle Anschlussinhaber (Unternehmer und Privathaushalte) im vorläufigen Erschließungsgebiet mit mindestens 30 Mbit/s im Downstream und 2 Mbit/s im Upstream versorgt werden. Der von Seiten der Unternehmen glaubhaft gemeldete Bedarf an einer Übertragungsrate von mindestens 50 Mbit/s im Downstream und mindestens 2 Mbit/s im Upstream wird stets befriedigt werden. Es ist möglich, dass das festgelegte Erschließungsgebiet im Verlauf des Förderverfahrens geändert wird.
 

Vielen Dank für Ihre Mithilfe.

Sulzdorf an der Lederhecke, den 05.12.2013

Angelika Götz
1. Bürgermeisterin